Verteidigung im Strafrecht

Bundesweite Strafverteidigung in allen Bereichen des Strafrechts - von Haftsachen, Jugendstrafrecht und Hausdurchsuchungen bis hin zu Sexual-, Gewalt- und Betäubungsmittelstrafrecht.

BSY Strafrecht
Wir bieten umfassende Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in Verfahren zur Untersuchungshaft, Strafvollstreckung und freiheitsentziehenden Maßnahmen. Unsere Tätigkeit umfasst zudem die Pflichtverteidigung, das Jugendstrafrecht sowie die Vertretung in Verfahren im Zusammenhang mit Versammlungen. Mit strategischem Vorgehen und engagierter Beratung setzen wir uns in jeder Phase des Verfahrens konsequent für die Interessen unserer Mandanten ein.
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BSY – Kompetenz, die weitergeht

Wir gehören zu den führenden Kanzleien in unseren Rechtsgebieten und stehen für präzise, durchsetzungsstarke Beratung und Vertretung. Wir verbinden mehrere relevante Rechtsgebiete unter einem Dach. Das bedeutet für Sie: ganzheitliche Unterstützung, weniger Abstimmungsaufwand und effizientere Lösungen – alles aus einer Hand

So unterstützen wir Sie

1
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Bereich auswählen
Wählen Sie den Rechtsbereich, der zu Ihrer aktuellen Situation passt.
2
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Situation verstehen
Wir analysieren Ihren Fall und geben Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung.
3
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Gezielt handeln
Gemeinsam entwickeln wir die nächsten Schritte und vertreten Ihre Interessen konsequent.
4
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Aussichten
Gemeinsam entwickeln wir die nächsten Schritte und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Andere Rechtsgebiete

Migrationsrecht

Das Migrationsrecht umfasst alle rechtlichen Fragen rund um Aufenthalt, Einreise und Integration in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Aufenthaltstitel, Asylverfahren, Einbürgerung, sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Situation rechtlich einzuordnen, und die richtigen Schritte einzuleiten. Dabei legen wir großen Wert auf verständliche Beratung und eine zuverlässige Begleitung durch alle Verfahrensphasen. gen wir großen Wert auf verständliche Beratung und eine zuverlässige Begleitung durch alle Verfahrensphasen.

BSY Migrationsrecht
Auf uns können Sie sich verlassen.
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15+
Jahre Erfahrung
3000+
Bearbeitete Fälle
60+
Herkunftsländer
Durchdachte Verteidigung und diskrete Beratung.
"Hervorragende Strafverteidigung. Die Strategie war von Anfang an durchdacht und zielorientiert. Das Ergebnis war deutlich besser, als ich es zu hoffen gewagt hatte. Wer Wert auf Diskretion und juristische Präzision legt, ist hier genau richtig."
Strafrecht
Klare Unterstützung in Entscheidendem Moment
"Nach monatelangem Hin und Her mit der Ausländerbehörde haben wir die Kanzlei eingeschaltet. Endlich hatten wir jemanden an unserer Seite, der das System versteht. Durch die Unterstützung konnten wir die Aufenthaltserlaubnis für meine Familie in kürzester Zeit sichern. Ein riesiger Stein ist uns vom Herzen gefallen!"
Ausländerrecht
Klare Lösungen im Migrationsrecht
"Helfen bei schwierigen Fällen im Ausländerrecht. Sehr klares und unkompliziertes Vorgehen. Man fühlt sich gut vertreten, wenn die Behörden blockieren."
Ausländerrecht
Ehrliche Beratung und Starke Verteidigung
"Kompetente Beratung im Strafrecht. Mir wurde ehrlich gesagt, was machbar ist und was nicht. Kein falsches Versprechen, dafür ein sehr faires Ergebnis vor Gericht. Danke für die Unterstützung."
Strafrecht
Professionelle Verteidigung und Klare Kommunikation
"Die Verteidigung war professionell und ruhig. Ich wurde über jeden Schritt informiert und die Anwälte haben sich Zeit für meine Fragen genommen. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."
Strafrecht
Kompetente Hilfe im Ausländerrecht
"Gute Kanzlei für Ausländerrecht. Haben mir bei meinem Antrag auf Einbürgerung geholfen, als es Probleme mit den Unterlagen gab. Fachlich sehr fit und keine unnötige Bürokratie in der Kanzlei selbst."
Ausländerrecht
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Durchdachte Verteidigung und diskrete Beratung.
"Hervorragende Strafverteidigung. Die Strategie war von Anfang an durchdacht und zielorientiert. Das Ergebnis war deutlich besser, als ich es zu hoffen gewagt hatte. Wer Wert auf Diskretion und juristische Präzision legt, ist hier genau richtig."
Strafrecht
Klare Unterstützung in Entscheidendem Moment
"Nach monatelangem Hin und Her mit der Ausländerbehörde haben wir die Kanzlei eingeschaltet. Endlich hatten wir jemanden an unserer Seite, der das System versteht. Durch die Unterstützung konnten wir die Aufenthaltserlaubnis für meine Familie in kürzester Zeit sichern. Ein riesiger Stein ist uns vom Herzen gefallen!"
Ausländerrecht
Klare Lösungen im Migrationsrecht
"Helfen bei schwierigen Fällen im Ausländerrecht. Sehr klares und unkompliziertes Vorgehen. Man fühlt sich gut vertreten, wenn die Behörden blockieren."
Ausländerrecht
Ehrliche Beratung und Starke Verteidigung
"Kompetente Beratung im Strafrecht. Mir wurde ehrlich gesagt, was machbar ist und was nicht. Kein falsches Versprechen, dafür ein sehr faires Ergebnis vor Gericht. Danke für die Unterstützung."
Strafrecht
Professionelle Verteidigung und Klare Kommunikation
"Die Verteidigung war professionell und ruhig. Ich wurde über jeden Schritt informiert und die Anwälte haben sich Zeit für meine Fragen genommen. Kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."
Strafrecht
Kompetente Hilfe im Ausländerrecht
"Gute Kanzlei für Ausländerrecht. Haben mir bei meinem Antrag auf Einbürgerung geholfen, als es Probleme mit den Unterlagen gab. Fachlich sehr fit und keine unnötige Bürokratie in der Kanzlei selbst."
Ausländerrecht

Frequently Asked Questions

Was kostet eine Erstberatung in unserer Kanzlei?

Im Ausländer- bzw. Migrationsrecht fällt in unserer Kanzlei eine Erstberatungsgebühr von 300,00 € an. Für die Erstberatung im Strafrecht machen wir keine Gebühren geltend.

Warum fällt im Strafrecht keine Erstberatungsgebühr an?

Im Strafrecht ist im Grundsatz keine ausgiebige bzw. umfangreiche Vorprüfung möglich, weil regelmäßig erst einmal nur die Strafverfolgungsbehörden über die Akte bzw. Beweismittel verfügen. Die eigentlich aufwändige Prüfung erfolgt in der Regel erst nach gewährter Akteneinsicht. Dennoch sind eine unverbindliche Ersteinschätzung, sowie Verhaltensanweisungen sinnvoll, sodass aus unserer Erfahrung heraus grundlegende Handlungsempfehlungen ausgesprochen und ein Gefühl der Sicherheit vermittelt werden können.

Warum fällt im Ausländer- bzw. Migrationsrecht eine Erstberatungsgebühr an?

Hier ist bereits im Rahmen des Erstgesprächs eine umfassende Beratung möglich und sinnvoll. In der Regel verfügen Mandanten über zahlreiche Unterlagen (etwa Bescheide und Mitteilungen von Behörden), sodass diese gesichtet werden können und müssen. Eine eingehende rechtliche Prüfung ist hier also möglich und auch erforderlich und findet in aller Regel vor dem Termin statt.

Wie schnell bekomme ich einen Termin bzw. ein Erstgespräch?

Für Terminvereinbarungen im Rahmen eines Erstgesprächs schreiben Sie bitte grundsätzlich eine E-Mail an info@bsy-law.de oder an unsere allgemeine WhatsApp-Nummer. Bitte fügen Sie alle vorhandenen Unterlagen bei und schildern uns in gebotener Kürze Ihr Anliegen. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen. Nur in ganz Situationen bzw. Notfällen (Festnahme, Durchsuchung, Abschiebung etc.) wählen Sie bitte direkt unsere Notrufnummer.

Was soll ich tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie den Termin ohne Angabe von Gründen telefonisch, per WhatsApp oder per einfacher E-Mail spätestens am Vortag ab. Andernfalls fällt für den versäumten Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € an, da wir jeden Termin umfassend vorbereiten müssen. Selbstverständlich gibt es besondere Situationen bzw. triftige Gründe, warum eine vorherige Absage nicht erfolgen konnte. Sofern dies dargelegt und belegt werden kann, fällt das Ausfallhonorar nicht an. Mit der Beauftragung unserer Kanzlei oder der Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Ich möchte das anwaltliche Honorar bezahlen, wie kann ich das tun?

Kommen Sie hierfür einfach ohne Termin persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbei und händigen die Barzahlung dem Sekretariat aus. Hierfür erhalten Sie eine Quittung. Sie können auch jederzeit eine Überweisung auf unser Kanzleikonto bei der Commerzbank (Empfänger: Biereder Sobotta Yilmaz Rechtsanwälte PartG mbB, IBAN: DE79 6704 0031 0330 7097 00) unter Angabe des Verwendungszwecks tätigen. Anhand des Verwendungszwecks kann eine interne Zuordnung erfolgen. Eine Kartenzahlung ist bei uns aktuell leider nicht möglich.

Ich möchte meinem Anwalt Unterlagen geben, wie mache ich das?

Kommen Sie hierfür ohne Termin persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbei und händigen die Unterlagen unseren Mitarbeiterinnen aus. Sie können Unterlagen auch per E-Mail an info@bsy-law.de oder per WhatsApp senden. Bitte achten Sie darauf, Ihr Aktenzeichen anzugeben. Das Sekretariat legt die eingereichten Unterlagen dem Anwalt vor.

Ich erhalte keine Rückmeldung, was soll ich tun?

In diesem Fall gibt es wahrscheinlich nichts Neues in Ihrer Sache. Wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt. Seien Sie insofern nicht besorgt. Der für Sie zuständige Anwalt ist dann wahrscheinlich in einem Gespräch, in einem Termin, außer Haus oder kümmert sich gerade um Ihr Anliegen.
Bitte sehen Sie davon ab, regelmäßige Anfragen zum aktuellen Stand Ihrer Sache zu schicken. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden und melden uns bei Ihnen, wenn es etwas zu besprechen gibt. Daneben muss nicht jedes Anliegen mit einem Anwalt besprochen werden. Unsere Mitarbeiterinnen sind geschult und können Ihnen zu vielen Fragen bereits Auskunft geben.
In dringenden Fällen und in besonderen Ausnahmesituationen (Durchsuchung, Festnahme, Abschiebung etc.) wählen Sie unsere Notfallnummer.

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