Im Ausländer- bzw. Migrationsrecht fällt in unserer Kanzlei eine Erstberatungsgebühr von 300,00 € an. Für die Erstberatung im Strafrecht machen wir keine Gebühren geltend.
Im Strafrecht ist im Grundsatz keine ausgiebige bzw. umfangreiche Vorprüfung möglich, weil regelmäßig erst einmal nur die Strafverfolgungsbehörden über die Akte bzw. Beweismittel verfügen. Die eigentlich aufwändige Prüfung erfolgt in der Regel erst nach gewährter Akteneinsicht. Dennoch sind eine unverbindliche Ersteinschätzung, sowie Verhaltensanweisungen sinnvoll, sodass aus unserer Erfahrung heraus grundlegende Handlungsempfehlungen ausgesprochen und ein Gefühl der Sicherheit vermittelt werden können.
Hier ist bereits im Rahmen des Erstgesprächs eine umfassende Beratung möglich und sinnvoll. In der Regel verfügen Mandanten über zahlreiche Unterlagen (etwa Bescheide und Mitteilungen von Behörden), sodass diese gesichtet werden können und müssen. Eine eingehende rechtliche Prüfung ist hier also möglich und auch erforderlich und findet in aller Regel vor dem Termin statt.
Für Terminvereinbarungen im Rahmen eines Erstgesprächs schreiben Sie bitte grundsätzlich eine E-Mail an info@bsy-law.de oder an unsere allgemeine WhatsApp-Nummer. Bitte fügen Sie alle vorhandenen Unterlagen bei und schildern uns in gebotener Kürze Ihr Anliegen. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen, um alles Weitere zu besprechen. Nur in ganz Situationen bzw. Notfällen (Festnahme, Durchsuchung, Abschiebung etc.) wählen Sie bitte direkt unsere Notrufnummer.
Bitte sagen Sie den Termin ohne Angabe von Gründen telefonisch, per WhatsApp oder per einfacher E-Mail spätestens am Vortag ab. Andernfalls fällt für den versäumten Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 150,00 € an, da wir jeden Termin umfassend vorbereiten müssen. Selbstverständlich gibt es besondere Situationen bzw. triftige Gründe, warum eine vorherige Absage nicht erfolgen konnte. Sofern dies dargelegt und belegt werden kann, fällt das Ausfallhonorar nicht an. Mit der Beauftragung unserer Kanzlei oder der Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Kommen Sie hierfür einfach ohne Termin persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbei und händigen die Barzahlung dem Sekretariat aus. Hierfür erhalten Sie eine Quittung. Sie können auch jederzeit eine Überweisung auf unser Kanzleikonto bei der Commerzbank (Empfänger: Biereder Sobotta Yilmaz Rechtsanwälte PartG mbB, IBAN: DE79 6704 0031 0330 7097 00) unter Angabe des Verwendungszwecks tätigen. Anhand des Verwendungszwecks kann eine interne Zuordnung erfolgen. Eine Kartenzahlung ist bei uns aktuell leider nicht möglich.
Kommen Sie hierfür ohne Termin persönlich zu unseren Öffnungszeiten vorbei und händigen die Unterlagen unseren Mitarbeiterinnen aus. Sie können Unterlagen auch per E-Mail an info@bsy-law.de oder per WhatsApp senden. Bitte achten Sie darauf, Ihr Aktenzeichen anzugeben. Das Sekretariat legt die eingereichten Unterlagen dem Anwalt vor.
In diesem Fall gibt es wahrscheinlich nichts Neues in Ihrer Sache. Wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt. Seien Sie insofern nicht besorgt. Der für Sie zuständige Anwalt ist dann wahrscheinlich in einem Gespräch, in einem Termin, außer Haus oder kümmert sich gerade um Ihr Anliegen.
Bitte sehen Sie davon ab, regelmäßige Anfragen zum aktuellen Stand Ihrer Sache zu schicken. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden und melden uns bei Ihnen, wenn es etwas zu besprechen gibt. Daneben muss nicht jedes Anliegen mit einem Anwalt besprochen werden. Unsere Mitarbeiterinnen sind geschult und können Ihnen zu vielen Fragen bereits Auskunft geben.
In dringenden Fällen und in besonderen Ausnahmesituationen (Durchsuchung, Festnahme, Abschiebung etc.) wählen Sie unsere Notfallnummer.